
Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis – Was steckt dahinter und welche Vorteile bietet sie?
Neben der bestehenden Ausbildungs-Duldung wurde am 1. März 2024 als parallele Regelung die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Diese soll sicherstellen, dass Geflüchtete im Unternehmen ausgebildet und darüber hinaus im Unternehmen bleiben können.
Die Voraussetzungen und Regularien für die Ausbildungs-Duldung und für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind weitestgehend identisch – staatliche anerkannte Berufsausbildung, rechtskräftig abgelehnter Asylantrag, 3 Monate Duldungsfrist oder Ausbildung in Aufenthaltsgestattung begonnen, keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und keine Ausschlussgründe. Zusätzliche Voraussetzungen der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind die Passpflicht und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind mögliche Auslandsreisen, der Nachzug der Familie und die Zeit der Ausbildung kann, auf die für die Niederlassungserlaubnis benötigten, 5 Jahre in Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden.
Das vollständige Infopapier mit den spezifischen Voraussetzungen können Sie sich hier ansehen.
